Haus­rat­ver­si­che­rung

HausratversicherungDie Haus­rat­ver­si­che­rung ersetzt Schäden an Gegenständen der eigenen Wohnungseinrichtung druch Feuer, Einbruch, Vandalismus, Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Erweiterte Elementarereignisse, Fahrraddiebstahl, einfacher Diebstahl bestimmter Sachen und weitere sinnvolle Einschlüsse sind in vielen Versicherungspaketen bereits enthalten oder können je nach Bedarf eingeschlossen werden.

Zur Einrichtung gehören alle Ihren persönlichen Gegenstände des täglichen Lebens. Angefangen bei Ihrer Kleidung, der Wohnungseinrichtung, Ihrer Sportausrüstung, über Ihre CD-Sammlung bis hin zu Ihren Wertsachen in Form von z.B. Gemälden, Schmuck, Teppichen oder auch Ihr Bargeld.

Stellen Sie sich einfach vor Sie drehen Ihr Haus oder Ihre Wohnung auf den Kopf. Alles was herausfällt, gehört zu Ihrem Hausrat. Hinzunehmen sollten Sie noch die von Ihnen eingebrachte Einbauküche und das Einbaumobiliar.

Für besonders hochwertig eingerichtete Wohnungen können wir speziellen Versicherungsschutz, z.B, in Form von Kunstversicherungen, anbieten.

Leistungsumfang

Umfassende Leistung
Mit einer Haus­rat­ver­si­che­rung schützen Sie Ihre gesamte Habe gegen Einbruchdiebstahl, Raub, Brand, Vandalismus, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden.

Auch ungewöhnliche Risiken wie etwa Schäden durch Fahrzeuganprall oder Flugzeugabsturz werden vom Versicherer ersetzt. Je nach Tarif erhält der Versicherte Ersatz, sogar bei Gefriergutschäden nach Stromausfall, bei Schlüsselverlust oder bei Schäden nach inneren Unruhen.

Der Versicherer ersetzt im Regelfall den Wiederbeschaffungswert des zerstörten oder gestohlenen Hausrats. Bei beschädigten Sachen werden die erforderlichen Reparaturkosten ersetzt, maximal der Wiederbeschaffungspreis.

Neben den eigentlichen Sachschäden werden bis zu einer Höchstgrenze auch Hotelkosten ersetzt, wenn die Wohnung nach einem Versicherungsfall unbewohnbar geworden ist. Das gleiche gilt auch für Rückreise- oder Umzugskosten nach einem besonders schweren Versicherungsfall.

Wer braucht sie?

Auf eine Haus­rat­ver­si­che­rung sollten Sie nicht verzichten, wenn ein zuvor genanntes Schadensereignis empfindlichen finanziellen Schaden für Sie bedeuten kann.

Das ist häufig der Fall, wenn Sie gerade Ihre Wohnung eingerichtet haben, wenn Sie über die Jahre den Wert Ihrer Wohnungseinrichtung gesteigert haben, Sie andere finanzielle Verpflichtungen - z.B. einen Kredit - eingegangen sind.

Wichtig auch für junge Leute
Die Haus­rat­ver­si­che­rung kann schon für junge Leute wichtig sein: der Hausratschutz über die Eltern fällt mit dem Auszug in die erste eigene Wohnung weg, jetzt muss man selbst für den richtigen Versicherungsschutz sorgen. Schon eine kleine Unachtsamkeit - etwa eine umgefallene Kerze - kann zum belastenden Schaden führen. Das ist besonders unangenehm, wenn der Finanzrahmen dadruch unplanmäßig durcheinander geworfen wird.

Spätestens die Neuanschaffung der Verluste nach einem Schaden zeigt, wie wichtig eine gute Haus­rat­ver­si­che­rung bereits für junge Menschen ist.

Vorsicht Unterversicherung

Eingeschränkte Leistungen
Die Versicherungssumme in der Haus­rat­ver­si­che­rung sollte dem Betrag entsprechen, der im Ernstfall für die Neuanschaffung des Hausrats aufgewendet werden müsste. Trotzdem setzen viele Verbraucher die Versicherungssumme zu niedrig an.

Das kann im Ernstfall verhängnisvoll sein: stellt sich im Schadenfall heraus, dass man unterversichert ist, kann der Versicherer die Entschädigung kürzen. Dann wird etwa bei einem Einbruch oder Brand nur ein Teil des Schadens ersetzt.

Beträgt etwa die Versicherungssumme 40.000 Euro bei einem Gesamtwert des Hausrats von inzwischen 60.000 Euro, ist man mit 33 Prozent unterversichert. Kommt es dann beispielsweise beim Wohnungsbrand zu einem Schaden von 12.000 Euro, ersetzt die Haus­rat­ver­si­che­rung nur zwei Drittel, also 8.000 Euro. 

Tipp: Prüfen Sie regelmäßig, ob Hausrat und Versicherungssumme noch übereinstimmen - und passen Sie die Police rechtzeitig an.

Viele Anbieter verzichten auf das Recht, die Entschädigung bei Unterversicherung zu kürzen, wenn man den Hausrat mit einer festen Summe von ca. 600 - 700 Euro pro Quadratmeter absichert. Das ist - statistisch gesehen - der Wert, der sich in einem druchschnittlichen Haushalt befindet.
Wer erstmal einen eignen Hausstand gründet und noch über wenig Hausrat verfügt, kann dagegen sparen, wenn er den Wert seines Hausrates wie bei einer Inventur berechnet - einfach alle Wertgegenstände auflisten und die Wiederbeschaffungswerte addieren.

Die Kosten

Ein guter Haus­rat­ver­si­che­rungsschutz ist günstiger zu haben, als Sie denken. Mehrere Faktoren werden für die Berechnung des Beitrages herangezogen. Das sind der Wohnort, eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung, der Versicherungsumfang und nicht zuletzt die Höhe der Versicherungssumme.

Wichtig: Vor Abschluss einer Haus­rat­ver­si­che­rung sollten Sie eine Liste aller Wertgegenstände in Ihrem Haushalt mit dem geschätzten Wert anfertigen. Auch Kaufquittungen sollten Sie aufbewahren, von Antiquitäten können Sie Fotos machen.

Diese Liste hilft Ihnen dann, den Wert Ihres Hausrats abzuschätzen und so die richtige Versicherungssumme festzulegen. Im Schadenfall können Sie anhand dieser Liste dann den Schaden prüfen. Fachleute empfehlen „über den Daumen“ eine Versicherungssumme von ca. 650 Euro pro Quadratmeter.

Was muss ich beachten?

Bestimmte Risiken sind im Standard-Hausratschutz nur eingeschränkt versichert. Je nach Versicherer und Tarif können das z.B. Fahrraddiebstahl oder Sturmschäden sein.

Fahrräder besonders sichern
Fahrräder sind am Versicherungsort zwar gegen alle Grundgefahren versichert - wird ein Rad außerhalb des Versicherungsortes entwendet, leisten die Versicherer in der Regel nur, wenn das Rad ausreichend gesichert war, z.B. durch ein Sicherheitsschloss. Wird das Fahrrad zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens gestohlen, leistet der Versicherer, wenn sich das Rad zum Zeitpunkt des Diebstahls in Wohnung, Keller oder Garage befand (mittlerweile verzichten einige Hausratversicherer auf diese sogenannte Nachtklausel).

Ausnahme: der Besitzer war zu dieser Zeit mit dem Rad noch unterwegs. Die Versicherungssumme für Fahrräder ist häufig eingeschränkt, der Versicherungsnehmer muss im Schadenfall oft eine Selbstbeteiligung übernehmen. In manchen Fällen verlangen die Versicherer für den Einschluss von Fahrrädern einen Mehrbeitrag.

Sturmschäden ab Windstärke 8
Und für Sturmschäden gilt: Hausratversicherer treten nur für solche Sturmschäden ein, die bei Windstärke 8 oder mehr entstanden sind. Zu diesem Zweck führen die Versicherer ein Sturmregister, das regelmäßig mit aktuellen Wetterdaten gefüttert wird.

Außerhalb der Wohnung

Wenn der Hausrat auf Reisen geht

Immer wieder kommt es vor, dass Hausrat vorübergehend oder für längere Zeit außerhalb der versicherten Wohnung aufbewahrt wird. Aber keine Sorge: in aller Regel ist Hausrat mitversichert, der sich während Reisen oder wegen Ausbildung, Wehr- oder Zivildienst oder wegen beruflichen Aufenthaltes des Versicherungsnehmers vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befindet.

Neben der Versicherungsdauer kann bei Außenlagerung von Hausrat allerdings die Versicherungssumme eingeschränkt sein. Während eines Umzugs sind grundsätzlich die alte und die neue Wohnung gleichzeitig versichert- vorausgesetzt, man wechselt den Wohnort innerhalb Deutschlands. Mit dem endgültigen Wohnungswechsel, spätestens jedoch zwei Monate nach Umzugsbeginn, ist dann nur noch die neue Bleibe versichert.

Wichtig: Durch den Wohnungswechsel ändert sich oft auch der Wert des Hausrats: wer eine größere Wohnung bezieht, schafft oft mehr Einrichtung an, so dass der Gesamtwert die alte Versicherungssumme übersteigt. Deshalb nach einem Umzug unbedingt prüfen, ob die Versicherungssumme noch dem aktuellen Wert des Hausrats entspricht. Wenn nicht, die Police umgehend anpassen!


 



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