Auto­ver­si­che­rung

AutoversicherungWenn Sie sich ein Auto zulegen, müssen Sie es ver­sichern. Die KFZ-Haft­pflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben - ohne Nachweis eines Haft­pflichtschutzes geht schon bei der Zulassung nichts. Die Haft­pflicht tritt immer dann ein, wenn Sie schuldhaft einen anderen Verkehrsteilnehmer schädigen. Teil- oder Vollkasko können freiwillig abgeschlossen werden. Kaskoversicherungen zahlen auch für Schäden am eigenen Fahrzeug.

Viele Faktoren bestimmen den Beitrag
Die Höhe der Beiträge zur KFZ-Versicherung hängt von vielen Faktoren ab - vom Zeitraum, den Sie bereits unfallfrei zurückgelegt haben, von Fahrzeugtyp und Regionalklasse, oder von der gewünschten Selbstbeteiligung. Aber auch davon, ob Sie Garagenbesitzer, Wenigfahrer oder im öffentlichen Dienst tätig sind und natürlich vom Nutzerkreis des Fahrzeugs.

Als Fahranfänger zahlen Sie weniger, wenn Sie Ihren PKW zunächst als Zweitwagen der Eltern anmelden und den Vertrag später umschreiben lassen. Manche Versicherer bieten jedoch besondere Beiträge für den Fahranfänger selber an, wenn z.B. ein Elternteil bei dem gleichen Versicherer sein Fahrzeug versichert hat und bereits eine bestimmte Schadenfreiheitsrabattstufe erreicht hat. Cabriofahrer können durch Nutzung eines Saisonkennzeichens sparen.

KFZ-Haft­pflichtversicherung

Ob PKW, LKW, Motorrad oder Anhänger - ohne eine Haft­pflichtversicherung darf kein motorisiertes Fahrzeug oder Anhänger auf die Straße. Der Haft­pflichtschutz ist unabdingbar, damit im Falle eines Unfalls das Opfer angemessen entschädigt werden kann.

Die KFZ-Haft­pflicht zahlt für alle Schäden, die Sie anderen beim Gebrauch Ihres Fahrzeugs zufügen. Das können Verdienstausfall, Schmerzensgeld - oder im Fall bleibender Gesundheitsschäden - auch eine lebenslange Rente sein.

Neben dem Ersatz der KFZ-Schadenskosten gelten auch die Kosten für Abschleppen und Reparatur oder die Wiederbeschaffungskosten für das Fahrzeug des schuldlosen Unfallgegners versichert. Braucht der Geschädigte während der Reparaturzeit einen Mietwagen, wird auch dieser innerhalb bestimmter Grenzen von der KFZ-Haft­pflicht des Verursachers bezahlt.

Hohe Deckungs­summen im Schadensfall
Außerdem prüft die Haft­pflichtversicherung grundsätzlich, ob die Ansprüche des Unfallopfers berechtigt sind - unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehrt sie mit juristischen Mittel ab.

Als Mindestversicherungssumme sieht der Gesetzgeber in der KFZ-Haft­pflicht 7,5 Millionen Euro pro Person vor. Sachschäden müssen bis 1,12 Millionen Euro versichert sein, Vermögensschäden bis 50.000 Euro. Die vertraglichen Deckungs­summen der Versicherer sind in der Praxis jedoch deutlich höher.

Teil- und Vollkasko

Die Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung erstattet Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wild- bzw. Tierkollision oder Glasbruch. Außerdem ist z.B. bei Diebstahl oder Zerstörung das serienmäßige Zubehör Ihres Wagens mitversichert. Was im Einzelfall zum Zubehör zählt, können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.

In der Teilkaskoversicherung kennt man kein Schadenfreiheitsrabattsystem

Viele Versicherer ersetzen auch die immer häufigeren Schäden durch Marderbisse und deren Folgeschäden. Hierfür gelten in aller Regel Höchstgrenzen.
Tipp: Durch Abschluss einer Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung im Schadensfall können Sie Ihre Prämie senken.

Die Vollkasko zahlt auch selbst verursachte Schäden
Die Vollkaskoversicherung beinhaltet automatisch den Versicherungschutz der Teilkaskoversicherung. Sie umfasst alle Schäden an Ihrem Fahrzeug, die durch einen selbst verschuldeten Unfall entstehen. Auch Vandalismusschäden, wie zerkratzter Lack oder zerbeulte Türen, werden von Ihrer Vollkasko reguliert.

WIe in der KFZ-Haft­pflichtversicherung, gibt es auch in der Vollkaskoversicherung das System des Schadenfreiheitsrabattes.

Wenn Sie Ihre KFZ-Vollkasko in Anspruch nehmen - und zwar nicht für Teilkaskoschäden - wird Ihr Versicherungsvertrag im Folgejahr in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Bei Schadenfreiheit erfolgt im nächsten Jahr die daraus resultierende bessere Einstufung. Wie in der Teilkasko sind auch in der Vollkaskoversicherung Selbstbeteiligungen üblich. In aller Regel wird die Vollkoaskoversicherung für jüngere Fahrzeuge gewählt.

Die Kosten

Typenklassen in der Haft­pflicht, Teil- und Vollkasko
Die Beiträge zur KFZ-Versicherung berechnen sich zunächst nach dem Fahrzeugtyp. Jedes Fahrzeug wird einer bestimmten Typklasse in der Haft­pflicht und zwei weiteren Typklassen für Teil- und Vollkasko zugeordnet. Bei gleichen Fahrzeugtypen eines Herstellers, ist der Versicherungsbeitrag für die Dieselvariante oft etwas teurer als das vergleichbare Benzinmodell. Die Versicherer gehen davon aus, dass ein Dieselfahrzeug eher von Vielfahrern genutzt wird. 

Diese Typklassen spiegeln den Schadenverlauf der verschiedenen Fahrzeuge in den vergangenen Jahren wider. Je niedriger die Typklasse Ihres Fahrzeugs, desto günstiger ist auch die Prämie.

Auch der Wohnort hat Einfluss auf die Prämie. Die Prämienhöhe der KFZ-Versicherung hängt auch vom Wohnort ab - die unterschiedlichen Regionalklassen orientieren sich am Schadenverlauf in den einzelnen deutschen Zulassungsbezirken. In der Regionalstatistik für die Kaskoversicherung werden auch örtliche Besonderheiten wie Hochwasser, Hagel oder Diebstahlhäufigkeit berücksichtigt.

Die Umstufung in günstigere oder teurere Regionalklassen findet zu jedem 1. Oktober statt. Etwa zwei Drittel aller Verträge bleiben in jedem Jahr allerdings davon unberührt.

Schadenfreiheitsrabatt

Anfänger am Steuer zahlen in der KFZ-Haft­pflicht- und der Vollkaskoversicherung höhere Beiträge als „alte Hasen“, die schon viele Jahre unfallfrei unterwegs sind. Wenn Sie Ihre Versicherung lange Zeit nicht in Anspruch nehmen, sinkt die Prämie erheblich. Langjährig unfallfreie Fahrer zahlen im besten Fall nur noch 20 Prozent.

Kleine Schäden selbst zahlen?
Schadenfreiheitsklassen und Rückstufungsregeln können bei verschiedenen Versicherern unterschiedlich sein. Rückstufungen sind übrigens vermeidbar, wenn man kleine Schäden aus der eigenen Tasche zahlt - denn nicht die Schadenhöhe, sondern allein die Zahl der verursachten Schäden entscheidet über den Rabatt.

Ihr Versicherer erteilt Auskunft darüber, ob es sich für Sie lohnt, einen kleineren Schaden selbst zu übernehmen. Einige Versicherer bieten in Altverträgen, ab einer bestimmten Anzahl von schadenfreien Jahren, noch so genannte einmalige Rabattretter an. Dadurch erfolgt im Folgejahr nach dem Schadensfall keine Rückstufung in eine teurere Rabattstufe. Der niedrigste Beitragssatz dieser Altverträge ist im Regelfall jedoch auf 30 Prozent begrenzt.

Neuere KFZ-Versicherungen bieten einen Beitragssatz von 20 Prozent und der Rabattretter/Rabattschutz kann optional dazu gekauft werden.

So sparen Sie Beiträge

Weniger Prämie für Zweitwagen
Weil Fahranfänger häufiger als erfahrene Fahrzeuglenker Unfälle verursachen, verlangen KFZ-Haft­pflichtversicherer von ihnen Beitragssätze von bis zu 300 Prozent. Mit einigen Kniffen lässt sich jedoch viel Geld sparen.

Erste Möglichkeit: das Fahrzeug von den Eltern als Zweitwagen anmelden lassen. So starten Sie mit einem deutlich niedrigeren Beitragssatz. Der mit dem Zweitfahrzeug im Lauf der Zeit erworbene Prämienrabatt kann später auf Sie umgeschrieben werden. Viele Gesellschaften gewähren außerdem günstigere Einstiegstarife, wenn bereits ein Familienmitglied ein Fahrzeug beim Unternehmen versichert hat. 

Eine weitere Möglichkeit: viele Versicherer machen günstige Angebote für Autoneulinge, die bereits ein Mofa oder ein Kleinkraftrad dort versichert hatten.

Saisonkennzeichen nutzen
Sommerzeit ist Cabriozeit. Wenn Sie offen fahren und dabei sparen wollen, können Sie ein Saisonkennzeichen nutzen. Die KFZ-Versicherung zahlen Sie dann nur für den Zeitraum, in dem Ihr Fahrzeug auch zugelassen ist. Wenn Ihr Wagen dabei länger als sechs Monate pro Jahr rollt, wächst sogar der Schadenfreiheitsrabatt der Police weiter.

Die KFZ-Steuer entfällt während der Ruhemonate ebenfalls. Wird das Fahrzeug im Herbst ganz abgemeldet, bleibt der erreichte Schadenfreiheitsrabatt in der Regel erhalten, wenn man es binnen achtzehn Monaten wieder anmeldet - solange besteht bei den meisten Versicherern eine beitragsfreie Ruheversicherung.


 


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